Über uns

Statut und Sprecher*innen
der Konferenz Musikpädagogik an Wissenschaftlichen

Hochschulen

Statut

1. Konstituierende Mitglieder


In der Konferenz Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen haben sich Vertreter*innen der Musikpädagogik an Universitäten, Gesamthochschulen und Pädagogische Hochschulen mit dem Ziel einer repräsentativen Vertretung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen.


2. Aufgaben der Konferenz Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen


In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine wirkungsvolle Vertretung der Belange und Interessen der Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen seitens der einzelnen Hochschulen nur partiell und regional eingeschränkt möglich ist. Die Konferenz setzt sich daher als konstitutive Aufgabe,


  • zu aktuellen Fragen und zentralen Problemen der Musikpädagogik und der Musiklehrerausbildung an Wissenschaftlichen Hochschulen gemeinsame Positionen und Handlungsperspektiven koordinierend zu erarbeiten,
  • diese gegenüber Staatlichen Institutionen und anderen Einrichtungen der Musikpädagogik sowie der Medienöffentlichkeit durch ihre*n Sprecher*in bzw. ihre*n Stellvertretende*n Sprecher*in zu vertreten,
  • schrittweise zu einem konzeptionellen Eigenverständnis von Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen zu kommen und
  • bei Bedarf auch kurzfristig auf der Grundlage von vorgeklärten Positionen mit angemessenen Initiativen auf aktuelle Entwicklungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen zu reagieren.


Die Wissenschaftlichen Hochschulen bleiben eigenständig in der Bestimmung und Realisation ihrer jeweiligen Aufgaben in Lehre und Forschung.


3. Arbeitsweise der Konferenz


Konstitution:

  • Die Konferenz besteht aus den jeweils beigetretenen institutionellen Vertreter*innen der Wissenschaftlichen Hochschulen.
  • Die Konferenz führt ein- bis zweimal jährlich eine Tagung durch, auf der ausgewählte thematische Schwerpunkte der Musikpädagogik und Musiklehrerausbildung sowie aktuelle bildungspolitische Entwicklungen erörtert werden.
  • Die Konferenz wird geleitet und koordiniert durch eine*n Sprecher*in sowie eine*n Stellvertretende*n. Beide werden für jeweils zwei Jahre aus dem Kreis der institutionellen Vertreter*innen der Wissenschaftlichen Hochschulen mit einfacher Mehrheit gewählt.


Geschäftsbetrieb:

  • Die Konferenz unterhält keine eigene Geschäftsstelle.
  • Als Geschäftsort und -adresse gelten Dienstort und -adresse des Instituts des bzw. der/des jeweiligen geschäftsführenden Sprecherin/ Sprechers.
  • Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden institutionellen Vertreter*innen getroffen.
  • Reisekosten und weitere Unkosten können von der Konferenz nicht übernommen werden und sind in der Regel durch die entsendenden Institute zu tragen.


4. Vernetzung mit weiteren Verbänden:

Seit November 2020 ist die KMpWH reguläres und stimmberechtigtes Mitglied der Föderation der musikpädagogischen Verbände Deutschlands.



Sprecher*innen


Die Konferenz Musikpädagogik an Wissenschaftlichen Hochschulen wählt aus Ihrer Mitte ein Sprecherteam.

Die aktuellen Sprecherinnen der KMpWH sind:

Prof. Dr. Dorothee Barth

Sprecherin


Universität Osnabrück
Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
Neuer Graben 29/Schloss
49074 Osnabrück

E-Mail: dorothee.barth@uni-osnabrueck.de


Dr. Christiane Imort-Viertel

Stellvertretende Sprecherin


Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Institut für Kunst, Musik und Sport

Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg

E-Mail: imort-viertel@ph-ludwigsburg.de

Ehemalige in Sprecherfunktion:


2019 - 2022: Prof. Dr. Daniel Mark Eberhard

2017 - 2019: Prof. Dr. Heinrich Klingmann

2009 - 2017: Prof. Dr. Peter Imort und Prof. Dr. Robert Lang

2006 - 2009: Prof. Dr. Birgit Jank und Prof. Dr. Bernd Clausen

2004 - 2006: Prof. Dr. Birgit Jank, Prof. Dr. Niels Knolle und Prof. Dr. Hermann J. Kaiser